VW und der D&O-Schaden in spe

Der Skandal um die Manipulation der Abgaswerte durch VW könnte sich zu einem der medienwirksamsten D&O-Schadenfälle der letzten Jahre entwickeln. Erste Presseberichte befassen sich bereits mit potentiellen Ansprüchen gegen Organmitglieder bei VW und einem möglichen Schutz durch die D&O-Versicherung.

(z.B. http://www.reuters.com/article/2015/09/23/usa-volkswagen-insurance-idUSL5N11T42R20150923

sowie http://versicherungsmonitor.de/2015/09/vw-do-schaden-droht/)

Die erhöhte Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme der mutmaßlichen Verantwortlichen ist sicher nicht von der Hand zu weisen, so dass die Versicherer, nicht zuletzt auch wegen des hohen US-Exposures, sich auf den potentiell größten D&O-Schadenfall der letzten Jahre vorbereiten müssen. Die Frage, ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, ist noch nicht klar. Der Fall ist jedoch für den hiesigen D&O-Markt so bedeutend, dass wir ihn nicht unkommentiert lassen möchten. Nachfolgend finden Sie unsere grundsätzliche Einschätzungen und Prognosen.

  • In den USA werden in der Regel sowohl das betroffene Unternehmen als auch das verantwortliche Organmitglieder gesamtschuldnerisch verklagt. Anders als bei einer typischen, deutschen (Mittelstands-) D&O-Police können solche Drittansprüche bei internationalen Großkonzernen auch gegen das Unternehmen selbst über die D&O-Versicherung ausnahmsweise gedeckt sein. Nur so lassen sich in der Praxis auch die Anwaltskosten vernünftig abrechnen, ohne eine haarspalterische Allokation zwischen Unternehmen und versicherter Person vorzunehmen.

Aktualisierung Februar 2016:
Der neue Volkswagen-Chef Matthias Müller soll in den USA persönlich zur Rechenschaft gezogen werden. Müller ist Beklagter in drei Sammelklagen, die am 22.02.2016 beim zuständigen Bezirksgericht in San Francisco eingereicht wurden.
In den Klagen geht es zumeist um Vorwürfe wegen Betrugs, Vertragsbruchs, irreführender Werbung und Wettbewerbsverzerrung. Außer zahlreichen US-Autobesitzern klagen auch Vertragshändler von VW und andere Autohäuser, die sich als Opfer des Skandals sehen.
Gegen Müllers Vorgänger als VW-Chef, Martin Winterkorn sind bereits vor Längerem entsprechende Klagen eingereicht worden, ebenso gegen den Amerikachef des Konzerns, Michael Horn. Beide sind auch in den neuen Klagen erneut Beklagte. Insgesamt liegen bereits Hunderte Sammelklagen in den USA vor, die gebündelt ins San Francisco verhandelt werden.

  • Die D&O-Versicherungen sind vom Bedingungswerk zurzeit sehr weit, d.h. es finden sich oft auch Deckungskomponenten in den Versicherungsverträgen, die bei einem hinreichenden potentiellen Schadenszenario vor der konkreten Inanspruchnahme eines Organs zumindest Rechtskosten zusichern (sog. vorbeugende Rechtskosten).
  • Es wird  ähnlich wie bei anderen US- bzw. internationalen Schadenfällen recht schnell zu ersten hohen Anwaltsrechnungen kommen, die in Gänze vermutlich mindestens den Primary (Grundvertrag in einem Versicherer-Konsortium) des D&O-Versicherungsprogramms im Rahmen der Abwehrkostenkomponente einer D&O-Versicherung verbrauchen könnten.
  • Da derzeit in mehreren Ländern bereits gegen VW ermittelt wird, ist die Wahrscheinlichkeit von sog. „multiple securities class actions“ sehr hoch. Hier zahlt es sich aus, wenn der das Versichererkonsortium führende Versicherer bei der Abwicklung von internationalen D&O-Schadenfällen erfahren ist und entsprechende interne Ressourcen hat.

Aktualisierung März 2016:
278 institutionelle Großanleger – darunter der größte US-Pensionsfonds Calpers und die Sparkassen-Fondstochter Deka – verklagen VW auf Schadensersatz in Höhe von EUR 3,255 Milliarden. Bei den Vorwürfen geht es darum, ob der Konzern seiner Auskunftspflicht gegenüber Anteilseignern nachgekommen ist.

Aktualisierung Februar 2016:
Rund 60 000 europäische VW-Besitzer haben sich bislang einer Stiftung in den Niederlanden angeschlossen, die einen Vergleich mit VW erreichen will. Anders als Aktionäre eines Unternehmens haben Kunden in Deutschland keine Möglichkeit, ihre Ansprüche über Sammelklagen geltend zu machen. Stattdessen müsste jeder einzelne Kunde für sich klagen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI), eine gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation in Österreich, hatte in den Niederlanden deshalb die Stiftung „Volkswagen Car Claim“ gegründet. Die hochgerechnete Schadenssumme der angemeldeten Investoren beziffert sich auf ca. EUR 10m.

  • Theoretisch könnte ein US-Unternehmen auch die versicherte Person freistellen und dann selber den Anspruch mit dem Versicherer regulieren (sog. „company reimbursement“). In Anbetracht, dass die handelnden Personen möglicherweise eher auf der Täterbank als auf der Opferbank sitzen, dürfte davon auch aus taktischen Gründen nicht Gebrauch gemacht werden.
  • In der Regel wesentlich später – nach der Aufarbeitung der behördlichen und insbesondere strafrechtlichen Ermittlungen und etwaiger Drittansprüche – wird das Unternehmen einen Schlussstrich ziehen, die gesamten Schadenkosten (inkl. Strafen und Bußgelder) addieren und dann im Sinne von ARAG-Garmenbeck (BGH v. 21.04.1997, – II ZR 175/95) „compliancegerecht“ intern untersuchen, wer für den Schaden zumindest teilweise verantwortlich ist.
  • Und spätestens jetzt wird es für die versicherten Personen ernst, denn der Konzern wird aller Voraussicht nach (Regress-) Ansprüche gegen die versicherten Personen im Rahmen der Innenhaftung geltend machen müssen.
  • Abwehrkosten werden, sofern noch welche im Rahmen der Gesamtdeckungsstrecke des Konzerns vorhanden sind, für Verteidigungsmaßnahmen der versicherten Personen (Organmitglieder und Leitende Angestellte im deutschen Sinne oder aber „Directors“ und „Officers“ im angloamerikanischen Sinne) solange vom D&O-Versicherer bezahlt, bis der Vorsatz oder die wissentliche Pflichtverletzung rechtskräftig feststehen.
  • Eine Schadenzahlung durch die D&O-Versicherer wird vermutlich durch ein fahrlässiges Organisationsverschulden eines in der VW-Hierarchie „oben“ zu findenden Organmitgliedes begründet werden, welches zwar keine Kenntnis von der Manipulation der Abgastests hatte, jedoch bei genauerer Prüfung der Vorgänge diese hätte erkennen können und abstellen müssen.

Aktualisierung Februar 2016:
Bislang wurde vom damaligen Top-Management immer beteuert, man habe erst kurz vorher von den Manipulationen erfahren. Erst im September 2015 wurde der Fall in der Öffentlichkeit bekannt. Jetzt mehren sich die Hinweise, dass die VW-Spitze doch schon eher von den Manipulationen wusste: Haftungsrechtlich schlecht für das Top-Management, deckungsrechtlich gut für die D&O-Versicherer.

  • Die Diskussion, inwieweit der Regress von Strafen und Bußgeldern vom Unternehmen gegen Organe versicherbar ist, wird wieder entfacht. Der Fall zeigt, dass aufgrund der Unkalkulierbarkeit eines derartigen „Super-Gaus“ eine vollständige Versicherbarkeit nicht möglich ist und im Underwriting der Versicherer weiter zwischen internationalen Großrisiken und dem Mittelstand unterschieden werden wird.
  • Das Unternehmen, genauer gesagt die versicherte Person, erhält nur dann eine Zahlung vom Versicherer, wenn a) die Deckungssumme noch nicht verbraucht wurde, b) die in Anspruch genommene Person fahrlässig (auch grobe Fahrlässigkeit) gehandelt hat und c) der Versicherer aus aufsichtsrechtlichen Gründen auch an die betroffene Person ins Ausland zahlen darf (Stichwort: non-admitted countries).

Fazit:

Letztlich wird die Zahlung der D&O-Versicherer im Verhältnis zum Gesamtschaden bei VW ein „Tropfen auf dem heißen Stein“ sein und nur ein im Verhältnis geringer Betrag regressiert werden können, da einerseits die am Markt verfügbare D&O-Deckungssumme per se für einen derartigen „Super-Gau“ zu gering ist, sie teilweise für Abwehrkosten aufgebraucht sein und andererseits für den nicht durch die D&O-Versicherung gedeckten Schaden, das Privatvermögen der verantwortlichen Manager nicht ausreichen wird. VW wird dies hingegen nach Meinung von Finanzexperten verkraften können. Treffen wird es auch die D&O-Versicherer: Die jährlichen Prämieneinnahmen der jeweiligen Versicherer werden mit einem solchen Versicherungsfall nahezu pulverisiert. Es wird interessant zu beobachten, wie die Versicherer darauf reagieren und die sog. Solidargemeinschaft definieren, innerhalb derer sie sanieren werden. Wird es zu einer Verhärtung des Marktes insgesamt kommen, wird man versuchen sich aus den (prestigeträchtigen) Programmen der Großindustrie zurückzuzeichnen oder wird man noch mehr die Flucht nach vorne in das sehr preisagressive Mittelstandsgeschäft suchen?

 

FINLEX beobachtet für Sie den Markt und wird Sie regelmäßig über aktuelle Entwicklungen informieren. Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.