Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
Die Corona-Pandemie bringt nicht nur eine Einschränkung des öffentlichen Lebens mit sich, sondern infiziert auch die Wirtschaft. Das Bundeskabinett ergreift signifikante Maßnahmen, um Entlassungen und Firmeninsolvenzen zu verhindern. Am 27.03.2020 wurde das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht beschlossen. Artikel 1 regelt hierbei die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und die Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz...
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