Freispruch für ehemalige Porsche-Vorstände
Der frühere Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und Ex-Finanzvorstand Holger Härter sind vom Stuttgarter Landgericht vom Vorwurf der Marktmanipulation freigesprochen worden. In dem Strafprozess ging es um die juristische Aufarbeitung der Übernahmeschlacht zwischen Porsche und Volkswagen 2008.
Die Staatsanwaltschaft hatte Wiedeking und Härter vorgeworfen, ihre Pläne verschleiert oder über diese nur mangelhaft informiert zu haben. „An den Vorwürfen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft ist nichts dran, nichts – weder vorne, noch hinten, noch in der Mitte“, sagte der Vorsitzende Richter Frank Maurer in seiner Urteilsbegründung.
Fraglich war, wann der Beschluss zur 75-Prozent-Übernahme von VW fiel – laut Staatsanwaltschaft schon Anfang März, laut Wiedeking und Härter erst Ende Oktober. Zwischen den beiden Zeitpunkten hatte Porsche in Pressemitteilungen und Statements mehrfach beteuert, VW nicht beherrschen zu wollen.
Ähnliche Beiträge
Smarter D&O-Versicherungsschutz auch für große Kanzleien
Erweitertes Angebot der Zurich Gemeinsam mit den Versicherern Markel, ERGO, Newline und Zurich bietet Finlex eine spezielle Unternehmens-D&O-Versicherung für Kanzleien…
Die Voraussetzungen des § 81 Abs. 2 VVG (grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles) in der Cyber-Versicherung
(Erichsen/Seiz, r+s 2024, S. 97) Cyber-Angriffe auf Unternehmen sind leider keine Seltenheit mehr, sondern gehören zum Unternehmensalltag dazu. Allein im…
Auswirkung der aktuellen EuGH-Rechtsprechung zu Art. 82 DSGVO auf die Cyber-Versicherung
Der EuGH hat in drei kürzlich ergangenen Urteilen (C-687/21, C-340/21 und C-456/22) seine Rechtsprechung zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen für…