Der Kläger, Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen einer GmbH, nimmt den Beklagten als deren Geschäftsführer gemäß § 64 GmbHG auf Erstattung verbotener Zahlungen in Rückgriff. Dieser wiederum verlangt von dem Insolvenzverwalter im Rahmen einer Drittwiderklage, ihn von dieser Verbindlichkeit freizustellen. Insoweit wirft er dem Insolvenzverwalter als Drittwiderbeklagten vor, eine von der GmbH abgeschlossene, Ansprüche aus § 64 GmbHG abdeckende D&O-Versicherung mit einer Deckungssumme von EUR 3...
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