Eine ausreichende Anzahl an Rechtsschutzversicherern zeichnet den Anstellungsvertragsrechtsschutz.
Financial Lines sind Versicherungen zur Absicherung von Vermögensschäden
Vermögensschäden sind, sowohl in der Absicherung als auch im Schadenfall, oftmals komplex
Der adäquate Risikotransfer komplexer Haftungssituationen, erfordert Erfahrung, Wissen und den Zugang zu führenden Versicherern
Wir teilen unsere Expertise, Erfahrung und Produkte
Der Bereich der so genannten „Financial Lines“ umfasst alle Versicherungen, die zur Absicherung von Vermögensschäden abgeschlossen werden können. Die Besonderheit des Vermögensschadens ist, dass er im Gegensatz zu einem Personen- oder Sachschaden, weder im Vorfeld noch im Schadenfall richtig „greifbar“ wird.
Während wir einen Gebäudewert recht eindeutig ermitteln und den Sachwert versichern können, ist beispielsweise der Schaden durch den falschen oder nicht rechtzeitig eingeleiteten Strategiewechsel durch die Geschäftsführung eines Unternehmens nur schwer zu ermitteln. Gepaart mit komplexen Haftungssituationen, können Vermögensschäden existenzbedrohliche Risiken darstellen – für Unternehmen, ihre Organe und weitere handelnde Personen.
Diese besondere Ausgangslage macht Financial Lines zu anspruchsvollen Versicherungsprodukten, die schon in der Beratung eine besondere Expertise erfordern. Bereits im Rahmen der Risikoerfassung müssen relevante Risikofaktoren erkannt und bei der Platzierung berücksichtigt werden.
Erfahrung, Produktwissen und der Zugang zu den richtigen Versicherern sowie den passenden Produkten sind von zentraler Bedeutung. FINLEX steht für FINancial Lines EXperts – vertrauen Sie unserem Expertenwissen.
D&O- und Rechtsschutz-Versicherungen in verschiedenen Ausprägungen
Cyber-, Vertrauensschaden-, Entführungs- und Lösegeld- sowie Employment Practices Liability-Versicherung
Prospekthaftung- (POSI) und Transaktionsversicherungen (W&I)
Vermögensschadenhaftplicht-Versicherung für verkammerte Berufe, Dienstleister und Berater sowie Finanzdienstleister
Managerhaftung
Führungskräfte haben eine große Verantwortung gegenüber ihrem Unternehmen, Gesellschaftern, Banken und anderen Dritten. Kommen sie dieser Verantwortung nicht (ausreichend) nach und es entsteht dadurch ein finanzieller Schaden, dann können sie persönlich haftbar gemacht werden.
Erfahren Sie HIER MEHR über die D&O-Versicherung für Unternehmen sowie diverse Formen der persönlichen D&O-Versicherung.
Managerhaftung
Die Industrie-Strafrechtsschutz- sowie die D&O-Versicherung sind in einem Atemzug zu nennen, um Organmitgliedern einen hinreichenden Schutz zu geben. Als Unternehmer gerät man schnell ins Visier der Staatsanwaltschaft. Eine Vielzahl sich zum Teil ständig ändernder gesetzlicher Regelungen macht es dem Unternehmer immer schwerer, den Überblick zu behalten.
Erfahren Sie HIER MEHR über die Strafrechtsschutz-Versicherung für Unternehmen.
Managerhaftung
Als Vorstand oder Geschäftsführer sind Sie kein Arbeitnehmer. Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung bietet hier keine Deckung, da Ihr Anstellungsvertrag einer anderen Gerichtsbarkeit unterliegt (ordentliche Gerichte statt Arbeitsgerichte).
Die finanziellen Risiken, die sich aus Rechtsstreitigkeiten ergeben können, können über den Anstellungsvertrags-Rechtsschutz abgesichert werden.
Die Anstellungsvertragsrechtsschutzversicherung gewährt Kostenübernahme insbesondere
Wichtig: Bereits im Vorfeld sollte mit dem Rechtschutzversicherer das gemeinsame Verständnis geklärt werden, was unter „angemessener Höhe“ bei Anwaltshonoraren zu verstehen ist.
Hierbei handelt es sich um einen persönlichen Versicherungsschutz für den Manager, bei dem er selber Versicherungsnehmer wird.
Eine ausreichende Anzahl an Rechtsschutzversicherern zeichnet den Anstellungsvertragsrechtsschutz.
Eigenschadendeckungen
Unternehmen können sich umfassend gegen Gefahren aus dem Netz absichern. Gedeckt sind im Rahmen einer All-Risk-Police vielfältige Eigen- und Drittschäden, die Unternehmen als Opfer von Internetkriminalität (Hackerangriffe und Datenverluste) selbst erleiden oder für die sie von ihren Kunden haftbar gemacht werden können.
Erfahren Sie HIER MEHR über die Cyber-Versicherung für Unternehmen.
Eigenschadendeckungen
Die Vertrauensschaden-Versicherung schützt Ihr Unternehmen bei Vermögensschäden, die Ihnen aufgrund vorsätzlich, unerlaubter Handlungen wie z.B. Diebstahl, Unterschlagung oder Betrug entstehen. Auch unmittelbare Schäden aufgrund von Computersabotage oder Geheimnisverrat sind versichert.
Erfahren Sie HIER MEHR über die Vertrauensschaden-Versicherung für Unternehmen.
Eigenschadendeckungen
Die Entführungs- und Lösegeldversicherung (Kidnap & Ransom) richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen.
Sie schützt nicht nur gegen den finanziellen Schaden, sondern bietet zudem auch Leistungen von weltweit führenden Beratungsunternehmen im Bereich Krisenmanagement und Sicherheit.
Versichert sind neben der Entführung, d.h. das Ergreifen oder Festhalten einer versicherten Person zum Zwecke der Lösegeldforderung auch die Erpressung, d.h. Lösegeldforderungen, verbunden mit der Drohung, Personen zu töten oder zu verletzen, Sachen zu beschädigen, Produkte zu kontaminieren, Betriebsgeheimnisse oder private Informationen zu enthüllen oder Daten durch Computerviren zu zerstören.
Zudem wird auch Versicherungsschutz bei einer Freiheitsberaubung oder einer Flugzeugentführung bzw. Entführung von sonstigen Transportmitteln garantiert.
Versicherbare Kostenbausteine
Der Kreis der versicherten Personen wird individuell festgelegt: Von einer Konzerndeckung, die alle Mitarbeiter weltweit bis zur Individualpolice, die nur bestimmte Personengruppen absichert, ist alles möglich.
Die Anzahl der anbietenden Versicherer ist in Deutschland begrenzt. Vor allem kommt es auf die Qualität und die Internationalität des Krisenberaters an.
Die BaFin stellt in ihrem Rundschreiben (BAV/BaFin-Rundschreiben 3/98) klar, dass die besondere Sensibilität dieses Versicherungsprodukts auch einen vertraulichen Umgang erfordert. So obliegt z.B. dem Versicherungsnehmer die Obliegenheit zur Geheimhaltung des Versicherungsschutzes. (s.a. aktuelle Erläuterungen dazu im BaFin-Journal Juni 2014).
Eigenschadendeckung
Schadenersatzansprüche von Arbeitnehmern gegen den Arbeitgeber bzw. dessen Manager haben seit den neunziger Jahren, insbesondere in den USA, aber auch in anderen Ländern mit einem Common Law Rechtssystem (z.B. Großbritannien, Kanada und Australien), explosionsartig zugenommen.
In den USA handelt es sich z.B. um folgende, von Arbeitnehmern bzw. von Gleichstellungsbehörden geltend gemachte Schadenersatzansprüche:
Eine Employment Practices Liability-Versicherung empfiehlt sich daher insbesondere für Unternehmen mit Tochtergesellschaften bzw. Niederlassungen in den USA, Großbritannien, Kanada und Australien.
Versicherungsschutz besteht für die Versicherungsnehmerin und all ihre Tochterunternehmen weltweit (versicherte Unternehmen) sowie für alle Organe und Arbeitnehmer der versicherten Unternehmen (versicherte Personen).
Gerade angloamerikanische Versicherungsgesellschaften bieten die EPL-Versicherung in Deutschland an. Oftmals empfiehlt sich für die ausländischen Gesellschaften der Versicherungsnehmerin ein englisch sprachiges Bedingungswerk.
Kapitalmarktrisiken
Bei der öffentlichen Platzierung von Wertpapieren ist der Emittent gesetzlich verpflichtet, ein Wertpapierprospekt zu veröffentlichen, welches umfassende Informationen über die Chancen und Risiken des Wertpapiers enthält. Enthalten Wertpapierprospekte dann möglicherweise unrichtige oder unvollständige Risikoangaben, so können den Anlegern finanzielle Verluste wiederfahren. Schadenersatzansprüche dieser Anleger können die Folge sein.
Erfahren Sie HIER MEHR über die POSI für Unternehmen.
Transaktionsrisiken
Der Markt für Unternehmenstransaktionen erlebt zur Zeit einen regelrechten Boom. Im Zuge dessen ist auch die Nachfrage nach Versicherungslösungen für M&A-Risiken in Form von Garantie- oder Gewährleistungsversicherungen (Warranty & Indemnity Insurances – W&I) in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen.
Erfahren Sie HIER MEHR über die Vertrauensschaden-Versicherung für Unternehmen.
Beraterhaftung
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen für verkammerte Berufe, hier insbesondere Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, ist eine Pflichtversicherung.
Geläufig ist dabei der Begriff der „Berufshaftpflichtversicherung“, im Englischen als „Professional Indemnity (PI)“ bekannt.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit begangenen Verstoßes. Die Höhe der Versicherungssumme muss dabei mindestens der gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungssumme nach der jeweiligen Berufsordnung entsprechen. Hierbei zu beachten Sie diverse Kriterien, z.B. die Rechtsform der juristischen Person oder etwaige Besonderheiten einer interdisziplinären Berufsgemeinschaft.
Hier gilt es zunächst zu differenzieren, wer Versicherungsnehmerin ist. Handelt es sich um eine einzelne natürliche Person, so ist diese die versicherungsnehmende Berufsträgerin. Bei juristischen Personen, z.B. einer Rechtanwalts-GmbH, oder Personengesellschaften, z.B. einer Rechtanwalts GbR, ist dies die Gesellschaft selbst. Dabei sind die für die Gesellschaft tätigen Sozien (bei einer GbR), Partner (bei einer Partnerschaftsgesellschaft), Geschäftsführer (bei einer GmbH) und Vorstände (bei einer AG) sowie die angestellten Berufsträger versichert. Die versicherte Tätigkeit ist dabei die jeweilige angegebene Berufsausübung der versicherten Personen, z.B. als Rechtsanwalt und/oder Steuerberater.
Der Anbietermarkt ist überschaubar. Erstzunehmend sind in etwa ein halbes Dutzend an Versicherern, wobei diese sich in der jeweiligen Zeichnungspolitik stark unterscheiden. Zwei Anbieter dominieren dabei den Markt und können teilweise Kapazitäten im dreistelligen Millionenbereich zur Verfügung stellen. Dies ist insbesondere bei großen Objektanfragen sehr hilfreich.
Beraterhaftung
Das Marktsegment der Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen für den „freien“ (nicht verkammerten) Dienstleistungssektor ist sehr heterogen.
Geläufig ist dabei der Begriff der „Berufshaftpflichtversicherung“, im Englischen als „Professional Indemnity (PI)“ bekannt. Oftmals werden die Bezeichnungen „Professional Indemnity (PI)“ und „Errors & Omissions (E&O)“ inhaltsgleich verwendet.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht (privatrechtlichen Inhalts) des Versicherungsnehmers wegen eines bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit begangenen Verstoßes. Versichert ist in aller Regel ausschließlich die in der Risikobeschreibung angegebene Tätigkeit der Versicherungsnehmerin. Die Höhe der Versicherungssumme ist dabei grundsätzlich frei wählbar. Bei der Wahl der „passenden“ Versicherungssumme und etwaiger Maximierungen sind diverse Kriterien zu beachten, z.B. die durchschnittlichen Auftragsvolumina oder die regelmäßig vereinbarten vertraglichen Haftungsbegrenzungen.
Ein wichtiger Teilmarkt, die Unternehmensberatungs- und Interimsmanagementbranche, hat insbesondere in vorinsolvenzlichen bzw. außergerichtlichen Sanierungssituationen die Besonderheit, dass neben der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die Beratungsleistung die Platzierung einer ergänzenden Objektdeckung, die Persönliche CRO-D&O-Versicherung, unter Umständen notwendig wird.
Hier gilt es zu differenzieren, wer Versicherungsnehmerin ist. Handelt es sich um eine einzelne natürliche Person, so ist diese auch Versicherungsnehmerin. Bei juristischen Personen ist dies die Gesellschaft selbst. Dabei sind die für die Gesellschaft tätigen Mitarbeiter ebenfalls versichert.
Betrachtet man den gesamten Markt der Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen ist festzuhalten, dass – bis auf wenige Anbieter auf Makler- und Versichererseite, die zumeist für ein kleines Klientel (Selbstständige mit keinen bzw. wenigen Mitarbeitern) moderne Versicherungsprodukte auf Internet-Plattformen anbieten – wenig Weiterentwicklung (vermeintlich notwendige Anpassung an bereits bestehende Bedarfe auf Kundenseite) und noch weniger Innovation und Bewegung stattfindet. Mangels Transparenz kaufen viele Kunden de facto durchschnittliche Konzepte ein, obwohl es deutlich bessere Ansätze, insbesondere bei auf dem deutschen Markt jüngeren Risikoträgern, gibt.
Der Anbietermarkt ist relativ groß. Erstzunehmen sind in etwa ein halbes Dutzend an Versicherern, wobei diese sich in der jeweiligen Zeichnungspolitik stark unterscheiden.
Beraterhaftung
Die Vermögenschadenhaftpflicht-Versicherung für Finanzdienstleister (FI) wird auch weitläufig als E&O-Versicherung (Errors & Omissions – Vermögensschäden durch Fehler und Unterlassungen) bezeichnet.
Finanzdienstleister sind insbesondere Banken (z.B. Privatbanken, öffentliche Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken), Versicherungen, Vermögensverwalter/Asset Manager, Fondsverwalter/-manager/-initiatoren (z.B. Kapitalverwaltungsgesellschaften – KVG) aller Anlageklassen und Vermittler (z.B. Versicherungsvermittler, Finanzdienstleistungsvermittler, etc.).
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen einer bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit begangenen Pflichtverletzung. Versichert ist in aller Regel ausschließlich die in der Risikobeschreibung angegebene Tätigkeit.
Die Höhe der Versicherungssumme ist – mit Ausnahme von Mindest-Versicherungssummen im Pflichtversicherungsbereich (z.B. Finanzdienstleistungsvermittler) – grundsätzlich frei wählbar. Bei der Wahl der „passenden“ Versicherungssumme und etwaiger Maximierungen sind diverse Kriterien zu beachten, z.B. Fonds- oder Auftragsvolumina, vereinbarte vertragliche Haftungsbegrenzungen, die durch das Geschäftsmodell gegebene Risikostreuung aufgrund der Anlage in verschiedene Anlageklassen, Kundenstruktur, etc.
Versichert ist in aller Regel eine Muttergesellschaft oder Holding als Versicherungsnehmerin. Versichert sind auch – je nach Geschäftsmodell – die Tochtergesellschaften und die Fondsverwaltungs- und Fondsgesellschaften. Die Organe und die für die Gesellschaft tätigen Mitarbeiter sind ebenfalls vom Versicherungsschutz umfasst.
Insbesondere bei Tätigkeiten, die ein Prospekthaftungsrisiko bergen, ist die persönliche Haftung der handelnden Personen (meist Organe) und der juristischen Personen (meist der Fondsverwalter) kaum trennbar bzw. sauber abgrenzbar. Es bestehen sogar gesamtschuldnerische Haftungen. Dies löst man in der Regel mit kombinierten D&O/E&O-Versicherungen, um Deckungslücken zu vermeiden.
Bei der Versicherung von Finanzdienstleistern kann man auf ca. 10-15 Versicherer zurückgreifen. Die Zahl der Versicherer, die für einen Grundvertrag in Frage kommen (so genannte „Führungsversicherer“), ist hierbei geringer und vom jeweiligen Kundensegment abhängig.
Gerne steht Ihnen Herr Christian Reddig als Ansprechpartner zur Verfügung.