Verschärfte Gesetzeslage führt zu mehr Anlegerschutz und höheren Risiken beim Emittenten und den handelnden Personen
Die D&O-Versicherung stellt keinen ausreichenden Schutz bei Wertpapieremissionen dar und muss beim Gang an die Börse unbedingt angepasst werden
In Deutschland hat die Prospektversicherung (POSI – Public Offering of Securities Insurance) bei börsenpflichtigen Kapitalmarktmassnahmen aufgrund von Gesetzesänderungen und ersten Schadenfällen in den letzten Jahren ein enormes Wachstum erfahren. Häufig besteht dennoch der Irrglaube, dass eine D&O-Versicherung für die Risiken vollumfänglich einstehen kann.
Bei der Vorbereitung und Durchführung eines Wertpapierangebotes an potentielle Anleger entstehen für Unternhemen und die handelnden Personen weitreichende Risiken, die abgesichert werden sollten.
Das Wertpapierangebot kann in Form einer Fremd- oder Eigenkapitalfinanzierung erfolgen. Die gesetzlichen Haftungsnormen sind bei allen prospektpflichtigen Finanzierungsformen nahezu identisch. Ausgangslage bilden stets unrichtige oder unvollständige Angaben aus dem Wertpapierprospekt.
Der beste Schutz für das am Kapitalmarkt eingesammelte Geld ist eine vollumfängliche POSI Versicherung. In der Regel liegen Versicherungssummen bei ca. 10-50% des Emissionsvolumens. Generell gilt allerdings die freie Wahl der Versicherungssumme. Oft sieht man auch, dass bspw. IPOs mit einem hohen US-Anteil bis zur Höhe des Emissionsvolumens versichert werden.
Prüfung der Haftpflichtfrage, Abwehr unberechtigter sowie Befriedigung berechtiger Ansprüche
Versicherungsschutz besteht für Schadenersatzansprüche gegen versicherte Unternehmen und/oder versicherte Personen wegen unrichtiger oder unvollständiger Angaben im Wertpapierprospekt (Versicherer). Die Aufgabe des POSI-Versicherers ist es dabei, die Haftungsfrage zu prüfen, unberechtigte Ansprüche gegen die Versicherten abzuwehren und bei berechtigen Ansprüchen Schadenersatz zu leisten.
Mitversicherung von Vorbereitungshandlungen möglich
Standardmäßig besteht Versicherungsschutz für unrichtige oder unvollständige Angaben im Prospekt. Bei Bedarf können Vorbereitungshandlungen sowie die Investorenansprache im Rahmen von Raodshows (inkl. Pilot-Fishing, etc.) mitversichert werden.
Der Kreis der Versicherten wird individuell festgelegt
Die wesentlichen Beteiligten einer Kapitalmarktemission sind:
Die POSI ist eine Projektpolice
D&O-Versicherung: Anzeigeobliegenheiten beachten & Anpassung nicht vergessen
Durch Kapitalmarktaktivitäten ändert sich auch das D&O-Risiko wesentlich. Es muss unbedingt auf und Anzeigeobliegenheiten sowie die Anpassung der laufenden D&O- Versicherung, insbesondere bei der erstmaligen Platzierung von Wertpapieren, geachtet werden. Die Kapitalmarktfolgepflichten eines Unternehmens können dabei regelmäßig über die laufende D&O- Versicherung des Emittenten abgedeckt werden.
Erstgespräch & Sondierungsphase
Zunächst findet ein Sondierungsgespräch statt, um mehr über die Transaktion zu erfahren sowie über die Haftung und die Transfermöglichkeiten aufzuklären. Bevor es zum Austausch vertraulicher Informationen kommt, wird ein NDA (Vertraulichkeitserklärung) geschlossen, welchem die Versicherer im weiteren Verlauf beitreten.
Ausschreibungs- und Verhandlungsphase
Nachdem erste Informationen (Prospektentwurf, Geschäftsberichte, Emissionshöhe, geplantes Datum der Erstnotiz etc.) zur Verfügung gestellt wurden, beginnt die Ausschreibungsphase. Der Markt wird großflächig angefragt, während der Versicherungsumfang parallel nach und nach mit der Emittentin, den begleitenden Anwaltskanzleien und weiteren Beteiligten definiert wird. Das Bedingungswerk wird aktiv verhandelt.
Roadshow-Phase
Zu diesem Zeitpunkt sollte die Struktur des Versicherungsprogramms nach Möglichkeit stehen, so dass mit Beginn der Roadshow die Deckung für alle Beteiligten vorläufig platziert werden kann.
Idealerweise ist zu diesem Zeitpunkt nur noch ein Vorbehalt offen: Die Durchführung der Emission selbst!
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