Am 17.12.2020 hat der Bundestag das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) verabschiedet. Durch das StaRUG wird ein neues Sanierungsinstrument geschaffen und Unternehmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit ein geregeltes Verfahren zur Sanierung an die Hand gegeben, noch bevor die Insolvenz eintritt. Neben Regelungen zu einem Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen sieht das Gesetz auch neue Haftungsnormen vor. Organen droht aufgrund des StaRUGs daher eine persönliche Inanspruchnahme, welche jedoch über eine...
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