Bester D&O-Schutz dank bester Technologie
Ob DAX-Konzern oder Mittelstand, die Verantwortung von Managern, Unternehmen durch die heutige Risikolandschaft zu navigieren und zeitgleich den hohen rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, ist höher denn je.
Für Fehler haften Manager persönlich.
Die Schadenpraxis zeigt: In den letzten Jahren haben die Inanspruchnahmen von Unternehmensleitern wegen Managementfehlern einen rasanten Anstieg zu verzeichnen. Damit rückt auch die Directors & Officers-Versicherung in den Fokus. Die D&O-Versicherung gibt Managern einen Rettungsschirm, damit das berufliche Risiko nicht zum persönlichen wird.
Bekommen Sie hier Einblicke in unseren Experten-Talk
mit Dr. Mirjam Boche (ARQIS), Beata Drenker und Dr. Marcel Straub.
Globalisierung, Digitalisierung und Nachhaltigkeit sind die Herausforderungen des heutigen Wirtschaftslebens. Diese Megatrends gehen mit einer verschärften Regulatorik einher.
Damit steigt die Relevanz von Corporate Governance und Compliance* in Unternehmen erheblich.
*Gesamtheit aller betrieblichen Maßnahmen, die das rechtskonforme Verhalten aller Unternehmensangehörigen gewährleistet.
Compliance ist originäre Sache des Managements!
Fakten zur Organhaftung:
Organhaftung
Innen- & Außenhaftung
Inanspruchnahmen von Unternehmensleitern sind sowohl durch das eigene Unternehmen als auch durch Dritte möglich.
Persönlich
Organmitglieder haften für Schäden wegen schuldhaft begangener Pflichtverletzungen mit ihrem gesamten Privatvermögen.
Gesamtschuldnerisch
Die Organe eines Unternehmens haften – auch bei Ressorttrennung – gesamtschuldnerisch.
Fahrlässig
Bereits leichte Fahrlässigkeit genügt, um sich als Organ schadenersatzpflichtig zu machen.
Exkulpation
Für die Innenhaftung gilt eine Beweislastumkehr: Der Manager muss beweisen, dass er eine Pflichtverletzung nicht schuldhaft begangen hat.
D&O
Originäre Aufgabe des D&O-Versicherers ist es, die Haftungsfrage zu prüfen, unberechtigte Ansprüche gegen den Manager abzuwehren und gegebenenfalls den Schadenersatz an Stelle des Managers zu leisten.
Die „klassische“ D&O-Konzerndeckung wird vom Unternehmen zugunsten der Mitglieder von Leitungs- und Kontrollorganen (Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat, etc.) sowie weiterer Personen, die eine leitende Funktion bzw. besondere Stellung im Unternehmen haben, abgeschlossen.
In Deutschland bieten derzeit ca. 35 Versicherer D&O-Versicherungen an. Sofern Unternehmen globale Aktivitäten haben und auch internationale Versicherungsprogramme umgesetzt werden sollen, reduziert sich die Anzahl der möglichen „Führungsversicherer“ realistischerweise auf unter zehn.
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